Gemeindemitteilungen vom 27. März 2023
- Baubewilligungen
- Kulturkommission
- Ortsmuseum
- Gemeindeverwaltung
Die offene Stelle der Schulleitung konnte nach der Kündigung von Herr Christian Breitschmid durch Frau Elisabeth Abbassi-Bryner und Edith Frey, langjährige Schulleiterin in Waltenschwil, übergangsmässig besetzt werden. Die Schulleitung wird von den erfahrenen Schulleiterinnen im Jobsharing ab Montag, 13. März 2023 bis Ende Schuljahr übernommen.
Mit Frau Abbassi konnte eine pensionierte Schulleiterin mit grosser Erfahrung, welche während mehreren Jahren den Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverband «alv» als Präsidentin leitete, verpflichtet werden.
Der Gemeinderat dankt Frau Abbassi und Frau Frey für ihr spontanes Engagement zu Gunsten der Schule Waltenschwil.
Für die Nachfolgeplanung für das Schuljahr 2023/2024 wurde die offene Stelle der Schulleitung bereits neu ausgeschrieben.
Wir sind eine moderne Schule, eingebettet in der schönen Freiämter Gemeinde Waltenschwil mit rund 3100 Einwohnern. Wir suchen per 01. August 2023 oder nach Vereinbarung für die Schule Waltenschwil eine(n)
Schulleiterin oder Schulleiter (im Pensum von ca. 90 %.)
Es besteht die Möglichkeit, die Schulleitung im Jobsharing zu übernehmen und das Pensum zu teilen. Sie sind verantwortlich für ca. 45 Lehrpersonen und 280 Kinder.
Ihr Aufgabenbereich
· Verantwortung für die pädagogische und organisatorische Leitung der Schule
· Initiierung und Umsetzung von Schulentwicklungsprojekten
· Führung von 4 Kindergartenabteilungen und 12 Primarschulabteilungen
· Zusammenarbeit mit Behörden, Verwaltungen und Eltern
· Koordinierung der Organisation von Anlässen (schulisch, kulturell, sportlich)
· Mitarbeit in Projekten
Voraussetzungen
· Pädagogische Ausbildung mit Berufs- und Führungserfahrung
· Erfahrung in Organisations- und Projektmanagement
· Offene, kommunikative und teamfähige Persönlichkeit
· CAS Schulleiterausbildung oder die Bereitschaft, diese Ausbildung zu absolvieren
Unsere Erwartungen
Sie sind eine teamfähige Person mit Visionen und ausgeprägtem Sinn für Entwicklung. Sie übernehmen gerne Verantwortung und sind belastungsfähig. Sie sind motiviert Mitarbeitende zu führen und Projekte anzugehen. Sie kommunizieren klar und offen. Sie haben Freude und Interesse an einer integrativen Schule.
Unser Angebot
Es erwarten Sie ein motiviertes, sehr engagiertes Lehrerteam, eine sehr gute Infrastruktur, sowie zeitgemässe Arbeitsbedingungen. Sie werden durch eine versierte und engagierte Schulverwaltung tatkräftig unterstützt. Die Zusammenarbeit mit den Behörden ist durch kurze Entscheidungswege gekennzeichnet. Die beiden Schulhausanlagen (Kindergarten und Primarschule) befinden sich an optimaler Lage, am gleichen Standort, direkt neben dem Gemeindehaus.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne erwarten wir Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis am 25. März 2023 an die Gemeindeverwaltung, Herr Frank Koch, Banneggweg 1, 5622 Waltenschwil oder per E-Mail an gemeindekanzlei@waltenschwil.ch.
Weitere Auskünfte erteilen gerne Frau Vizeammann Bettina Galbier (Telefon 077 413 14 32) oder Gemeindeschreiber Frank Koch (Telefon 056 619 18 20).
Mitwirkungsverfahren
Das öffentliche Mitwirkungsverfahren zum KGV fand vom 02. September 2022 bis zum 03. Oktober 2022 statt. Insgesamt sind 16 Eingaben eingetroffen. Der Gemeinderat hat den Mitwirkungsbericht sowie die Bereinigung des KGV am 27. Februar 2023 genehmigt. Der Mitwirkungsbericht sowie die weiteren Unterlagen zum KGV können auf der Webseite www.waltenschwil.ch eingesehen werden. Interessierte Personen, welche einen Ausdruck des Mitwirkungsberichts wünschen, können sich bei der Gemeindekanzlei (056 619 18 20 / Mail: gemeindekanzlei@waltenschwil.ch) melden. Der gesamte KGV geht nun zur Genehmigung an den Kanton.
Alle Hunde ab einem Alter von 3 Monaten sind meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:
Bisherige Hundebesitzer
Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen bis ca. Ende April die Rechnung für die Hundetaxe 2023 im Betrag von CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt. Weitere Massnahmen sind nicht nötig.
Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um Eintragung in der AMICUS-Hundedatenbank und zusätzlich um entsprechende Meldung bis anfangs April 2023 an die Gemeindekanzlei,
Tel. 056 619 18 20 oder E-Mail: gemeindekanzlei@waltenschwil.ch.
Wir können dann die entsprechende Mutation im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung. Danke für Ihre Mithilfe.