Gemeindemitteilungen vom 27. März 2023
- Baubewilligungen
- Kulturkommission
- Ortsmuseum
- Gemeindeverwaltung
Bauherr: |
Ochsner Markus, Bremgarterstrasse 12, 5622 Waltenschwil |
Bauobjekt: | Anbau Balkon |
Bauplatz: | Bremgarterstrasse 12 |
Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Auflagefrist: |
24. März 2023 bis 24. April 2023 |
Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bauherr: |
Bühler Franziska und Adrian, Hofmattstrasse 26, 5622 Waltenschwil |
Bauobjekt: | Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe Innenaufgestetllt |
Bauplatz: | Hofmattstrasse 26 |
Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Auflagefrist: |
10. März 2023 bis 11. April 2023 |
Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bauherr: |
Winter-Kälin Heinz und Margrit, Grintenstrasse 1, 5622 Waltenschwil |
Bauvorhaben: | Ersatz Ölheizung durch Luft- Wasser- Wärmepumpe Aussenaufgestellt |
Bauplatz: | Grintenstrasse 1 |
Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Auflagefrist: |
03. März bis 03. April 2023 |
Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bauherr: |
Kaufmann Andrea und Markus, Hauptstrasse 13, 5444 Künten |
Bauobjekt: |
Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage |
Bauplatz: | Dorfstrasse 23a |
Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Auflagefrist: |
03. März bis 03. April 2023 |
Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.