Baugesuchspublikation

Bauherr:

Ochsner Markus, Bremgarterstrasse 12, 5622 Waltenschwil

Bauobjekt: Anbau Balkon
Bauplatz: Bremgarterstrasse 12

Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

  

Auflagefrist:

24. März 2023 bis 24. April 2023

Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bauherr:

Bühler Franziska und Adrian, Hofmattstrasse 26, 5622 Waltenschwil

Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe Innenaufgestetllt
Bauplatz: Hofmattstrasse 26

Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

  

Auflagefrist:

10. März 2023 bis 11. April 2023

Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bauherr:

Winter-Kälin Heinz und Margrit, Grintenstrasse 1, 5622 Waltenschwil

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Luft- Wasser- Wärmepumpe Aussenaufgestellt
Bauplatz: Grintenstrasse 1

Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

  

Auflagefrist:

03. März bis 03. April 2023

Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bauherr:

Kaufmann Andrea und Markus, Hauptstrasse 13, 5444 Künten

Bauobjekt:

Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage

Bauplatz: Dorfstrasse 23a

Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. 

 

Auflagefrist:

03. März bis 03. April 2023

Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Amtliche Publikationen

Gemeindemitteilungen vom 27. März 2023

  • Baubewilligungen
  • Kulturkommission
  • Ortsmuseum
  • Gemeindeverwaltung
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