Baugesuchspublikation

Bauherr:

Näf Roger, Gründlistrasse 12, 5622 Waltenschwil

Bauobjekt:

Gartenhaus

Bauplatz: Gründlistrasse 12

Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. 

 

Auflagefrist:

08. September bis 09. Oktober 2023

Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bauherr:

Zucker Jerome und Debora, Zelglistrasse 4, 5622 Waltenschwil

Bauobjekt: Klimaanlage
Bauplatz: Zelglistrasse 4

Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

  

Auflagefrist:

08. September 2023 bis 09. Oktober 2023

Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bauherr:

Koch Erich, Holzacherweg 3, 5622 Waltenschwil

Bauvorhaben: Anbau Garage
Bauplatz: Holzacherweg 3

Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

  

Auflagefrist:

08. September bis 09. Oktober 2023

Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bauherr:

Bühlmann Miriam, Im Vorstädler 4, 5622 Waltenschwil

Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch Luft- Wasser- Wärmepumpe Innenaufstellung
Bauplatz: Im Vorstädler 4

Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

  

Auflagefrist:

18. August 2023 bis 18. September 2023

Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bauherr:

Scheibli Michael und Tanja, Kindergartenstrasse 13,
5622 Waltenschwil

Bauobjekt: Erweiterung Stützmauer aus Blocksteinen
Bauplatz: Kindergartenstrasse 13

Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

  

Auflagefrist:

18. August 2023 bis 18. September 2023

Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Amtliche Publikationen

Gemeindemitteilungen vom 25. September 2023

  • Ersatzwahlen für zwei Mitglieder der Finanzkommission / Anmeldeverfahren
  • Verfallanzeigen Kantons- und Gemeindesteuern 2023
  • Umbau Volg Waltenschwil
  • Birnel-Aktion
  • Kulturkommission (KuKo) und Bünzpark
  • Versand der neuen Jodtabletten
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