Baugesuchspublikation

Bauherr:

Wiederkehr Werner und Tobler Esther, Tannenweg 6, 5622 Waltenschwil

Bauvorhaben: Überdachung Balkon
Bauplatz: Tannenweg 6

Baugesuch und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

Auflagefrist:

31. Januar bis 03. März 2025

Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Amtliche Publikationen

Gemeindemitteilungen vom 10. Februar 2025

  • Gemeindeschreiber-Stellvertretung
  • Anlauf- und Beratungsstelle Pro Senectute / Statistik 2024
  • Steuererklärung 2024
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