Gemeindemitteilungen vom 27. Februar 2023

Baugesuche

Bauherr:

Winter-Kälin Heinz und Margrit, Grintenstrasse 1, 5622 Waltenschwil
Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch Luft- Wasser- Wärmepumpe Aussenaufgestellt
Bauplatz: Grintenstrasse 1
Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Auflagefrist: 03. März bis 03. April 2023

 

Bauherr:

Kaufmann Andrea und Markus, Hauptstrasse 13,
5444 Künten

Bauobjekt: Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage
Bauplatz: Dorfstrasse 23a
Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Auflagefrist: 03. März bis 03. April 2023


Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Amtliche Publikationen

Gemeindemitteilungen vom 27. März 2023

  • Baubewilligungen
  • Kulturkommission
  • Ortsmuseum
  • Gemeindeverwaltung
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