Baugesuch
Bauherr und Grundeigentümer: |
Brander Benjamin und Hofmann Jolanda, Buchenweg 6, 5622 Waltenschwil |
Projektverfasser: |
Brander & Hofmann GmbH, Buchenweg 6, 5622 Waltenschwil |
Bauobjekt: |
Umbau Untergeschoss und Neubau Carport |
Bauplatz: |
Parz. Nr. 218, Buchenweg 6 |
Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. |
Auflagefrist: |
24. Juni bis 25. Juli 2022 |
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Baubewilligungen
Unter Bedingungen und Auflagen wurden folgende Baubewilligungen erteilt:
· Kaufmann Beat und Martin, Waltenschwil, für die Erstellung einer Luft-Wasser
Wärmepumpe aussen aufgestellt auf Parzelle Nr. 570, Büelisackerstrasse 15;
· Stockwerkeigentümergemeinschaft Hofmattstrasse 25, Waltenschwil, für die Erstellung
einer Luft-Wasser Wärmepumpe aussen aufgestellt auf Parzelle Nr. 1213,
Hofmattstrasse 25;
· Steiger Erich, Waltenschwil, für ein zusätzliches Fenster in der Südfassde auf Parzelle
Nr. 584, Gründlistrasse 15.
Flüchtlinge
In Waltenschwil sind momentan 21 Ukrainer/innen mit dem Schutzstatus S angemeldet. Davon sind fünf im schulpflichtigen Alter und besuchen die Schulen in Waltenschwil und in Wohlen. Gemäss Aufnahmepflicht des Kantons hat die Gemeinde Waltenschwil insgesamt 30 Flüchtlinge aufzunehmen. Momentan sind 36 Asylanten und Schutzbedürftige in Waltenschwil wohnhaft.