Gemeindemitteilungen vom 22. April 2024
- Umbau und Sanierung Gemeindehaus Waltenschwil
- Ortsbürgergemeindeversammlung vom 10. Juni 2024
- Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2024
- Feuerungskontrolle 2024
Bauherr | Hennessy Dubler Amanda, Sandackerstrasse 3, 5622 Waltenschwil |
Bauobjekt | Natur Schwimmteich |
Bauplatz | Sandackerstrasse 3 |
Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. |
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Auflagefrist |
02. April bis 02. Mai 2024 |
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.