Gemeindemitteilungen vom 15. April 2024
- Baubewilligungen
- Umbau und Sanierung Gemeindehaus Waltenschwil
- Papiersammlung
Bauherr: |
Hennessy Dubler Amanda, Sandackerstrasse 3, |
Bauvorhaben: | Natur Schwimmteich |
Bauplatz: | Sandackerstrasse 3 |
Baugesuch und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Auflagefrist: |
02. April bis 02. Mai 2024 |
Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bauherr | Steiner Adolf Lukas, Badenerstrasse 27, 5445 Eggenwil |
Bauobjekt | Luft-Wasser Wärmepumpe Aussenaufstellung |
Bauplatz | Bremgarterstrasse 11 |
Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. |
Baugesuch und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Auflagefrist: |
22. März bis 22. April 2024 |
Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bauherr: |
Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, |
Bauvorhaben: | Querungshilfe Hessel Kantonsstrasse K 361 |
Bauplatz: | Bremgarterstrasse |
Baugesuch und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Auflagefrist: |
18. März bis 16. April 2024 |
Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bauherr: |
Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, |
Bauobjekt: |
Installations- und Lagerplatz für Belagssanierung Kantonsstrasse K 361 |
Bauplatz: | Bremgarterstrasse |
Baugesuch und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Auflagefrist: |
18. März bis 16. April 2024 |
Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.