Zivilstandsamt

Todesfall

Jeder Todesfall in der Gemeinde und jeder Todesfall von Einwohnern, der ausserhalb der Gemeinde erfolgt, ist unverzüglich der Gemeindekanzlei Waltenschwil zu melden.

Nächste Angehörige informieren und Entscheidung treffen, ob Kremation oder Erdbestattung gewünscht wird.

Auf der Gemeindekanzlei der Wohngemeinde vorsprechen (am Ort, wo die verstorbene Person ihren zivilrechtlichen Wohnsitz hatte). Familienbüchlein und Todesbescheinigung des Arztes mitbringen.

Bestattung
(Organisation durch Gemeindekanzlei)

  • Art der Bestattung (Erdbestattung / Kremation)
  • Ort und Zeit der Bestattung
  • Mit dem zuständigen Pfarrer eine Besprechnung vereinbaren
  • Sarg, Grabkreuz
  • Bestattungsfirma (Sargtransport)

Besprechung mit dem Pfarrer
  • Angaben über Personalien des Verstorbenen
  • ev. Lebenslauf des Verstorbenen erstellen
  • Angaben über Mitwirkung von Rednern, Orgelspiel, Vereinsfahnenträgern, usw.

Weitere Schritte
  • ev. Erstellung einer Todesanzeige für Zeitung
  • ev. Druckauftrag für Todesanzeigen, die per Post zu verschicken sind
  • ev. Auftragserteilung für Blumenschmuck
  • ev. Bestellung eines Leidmahles
  • ev. Adressierung der Couverts für die Todesanzeigen
  • Zustellung eines allfälligen Testamentes an das Gerichtspräsidium

Meldungen an (ev. Todesschein beilegen)
  • Post, Bank
  • Lebensversicherungen, Krankenkasse, Unfallversicherung, AHV-Auszahlungsstelle
  • ev. Abbestellen von Zeitungen, Zeitschriften usw.
  • ev. Druckauftrag für persönliche Danksagungskarten

Pikettdienst bei Todesfällen

Frank Koch Tel. 056 621 21 12
Adresse und Telefonnummer
Gemeindekanzlei Waltenschwil, 5622 Waltenschwil
Telefon 056 619 18 20
Fax 056 619 18 21
E-Mail gemeindekanzlei@waltenschwil.ch

Amtliche Publikationen

Gemeindemitteilungen vom 15. April 2024

  • Baubewilligungen
  • Umbau und Sanierung Gemeindehaus Waltenschwil
  • Papiersammlung
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