Gemeindemitteilungen vom 09. Dezember 2024
- Baubewilligung
- Ablesung der Wasserzähler – Änderungen
- Sammelstelle Werkhof Titlisstrasse
- Kehricht- und Grünabfuhren
- Gemeindeverwaltung
Bauherr | Dubler Maya, Wohlerstrasse 8, 5622 Waltenschwil |
Bauobjekt | Kaminanlage zu Speicherofen |
Bauplatz | Wohlerstrasse 8a |
Bauherr | Koch Immobilien AG, Büelisackerstrasse 3, 5619 Büttikon |
Bauobjekt | Abbruch Gebäude Nr. 111 und Rückbau Minigolfanlage |
Bauplatz | Dorfstrasse 6 |
Baugesuche und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. |
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Auflagefrist |
22. Nobember bis 23. Dezember 2024 |
Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
An der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 18. November 2024 haben von insgesamt 199 Stimmberechtigten deren 58 Personen teilgenommen. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Genehmigung des Protokolls
2. Kenntnisnahme über die künftige Strategie der Ortsbürgergemeinde
3. Genehmigung der Kompetenzerteilung an den Gemeinderat für den Erwerb der
Waldparzellen Nr. 943 und Nr. 946, Althauholz, von Giger Edgar, Urdorf
4. Genehmigung des Budgets 2025
Sämtliche Beschlüsse sind rechtskräftig, nachdem das Beschlussesquorum an der Versammlung erreicht wurde.