Verfallanzeigen Kantons- und Gemeindesteuern 2024
Im September werden direkt durch das Kantonale Steueramt die Verfallanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres verschickt. Dabei handelt es sich nicht um eine Mahnung, sondern es wird den Steuerpflichtigen mitgeteilt, was sie bereits bezahlt haben und welcher Betrag noch offen ist. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2024 zu begleichen.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 01. November 2024 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5.0% berechnet.
Die Verfallanzeige erhalten nur Steuerpflichtige, welche noch einen Ausstand haben.