Gemeindemitteilungen vom 09. September 2024
- Feuerwehr-Hauptübung
- Abstimmungen vom 22. September 2024
- Papiersammlung
- Reisepässe / Identitätskarten
Bauherr | Immofort AG, Büelisackerstrasse 3, 5619 Büttikon |
Bauobjekt | Reklamegesuch |
Bauplatz | Tobelacherweg 4 |
Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. |
|
Auflagefrist |
30. August bis 30. September 2024 |
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.