Gemeindemitteilungen vom 12. August 2024

Verkehrsanordnungen

Im Zusammenhang mit der Sanierung und der Erweiterung des Sportplatzes wurde ein Verkehrskonzept ausgearbeitet. Im Bereich des Sportplatzes soll ein generelles Parkverbot gelten. Den Sportplatznutzern soll der Parkplatz bei der Lourdes-Grotte zur Parkierung zur Verfügung gestellt werden. Die Parkierung und die Zufahrten sollen gemäss neuem Konzept gelten.

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 05. September 1979 wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:

Waltenschwil

Sportplatz Gründlistrasse/Bünzweg (Parzellen Nr. 805 und 539)
ganzes Sportplatzgebiet inkl. Strassen
Neu:   Parkieren verboten


Waltenschwil
Bünzweg in Richtung Sportplatz
Bisher:           Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder
                      Ausgenommen Land- und Forstwirtschaft
                      Anstösser und Benützer des Sportplatzes
Neu:              Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder
                      Ausgenommen Land- und Forstwirtschaft sowie Zufahrt Bünzhof

Waltenschwil
Gotthardweg in Richtung Sportplatz
Bisher:           Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder
                      Zubringerdienst gestattet / ab 47 m
Neu:              Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder
                      Zubringerdienst gestattet / ab 47 m

Waltenschwil
Gründlistrasse in Richtung Sportplatz
Bisher:           Fahrverbot für Motorwagen
                      Zubringerdienst gestattet
Neu:              Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder
                      Zubringerdienst gestattet

Waltenschwil
Titlisstrasse in Richtung Sportplatz
Bisher:           Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder
                      Ausgenommen Landwirtschaft und Zufahrt Riedhof
Neu:              Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder
                      Ausgenommen Landwirtschaft und Zufahrt Riedhof

Waltenschwil
Flurstrasse Parzelle 814 nach Bünzbrücke in Richtung Sportplatz
Neu:               Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder
                       Ausgenommen Land- und Forstwirtschaft sowie Zufahrt Bünzhof

Rechtsmittelbelehrung
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt vom 19. August 2024 bis 17. September 2024 beim Gemeinderat Waltenschwil schriftlich zu erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der Beschluss des Gemeinderates mit den zugehörigen Übersichtsplänen liegt während der Einsprachefrist in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.

Baugesuche

Bauherr Einwohnergemeinde Waltenschwil, 5622 Waltenschwil
Projektverfasser Zwischenraum Landschaftsarchitektur GmbH,
Zürcherstrasse 86a, 8852 Altendorf
Bauobjekt Sanierung und Erweiterung Sportplatz Bannegg (inkl. Kunstrasenfeld)
Bauplatz Bünzweg/Gründlistrasse

Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.   

Auflagefrist

19. August bis 17. September 2024

 

Bauherr LeRi Immobilien GmbH, Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen AG
Bauobjekt Abbruch Gebäude 405 und Neubau Doppeleinfamilienhaus mit Carports
Bauplatz Weissenbachstrasse 8 und 10

Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.   

Auflagefrist

19. August bis 17. September 2024

 

Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Amtliche Publikationen

Gemeindemitteilungen vom 09. September 2024

  • Feuerwehr-Hauptübung
  • Abstimmungen vom 22. September 2024
  • Papiersammlung
  • Reisepässe / Identitätskarten
mehr