Baugesuch
Bauherr:
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Einwohnergemeinde Waltenschwil, Banneggweg 1, 5622 Waltenschwil
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Bauobjekt: |
Provisorische Bushaltestellen «Schulhausstrasse» für Testbetrieb 2023 bis 2026 |
Bauplatz: |
Büelisackerstrasse |
Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. |
Auflagefrist: |
19. Mai 2023 bis 19. Juni 2023 |
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.