Gemeindemitteilungen vom 08. Mai 2023

Baugesuch

Bauherr:

Einwohnergemeinde Waltenschwil, Banneggweg 1, 5622 Waltenschwil

Bauobjekt: Umbau und Erweiterung Gemeindehaus
Bauplatz: Banneggweg 1
Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Auflagefrist: 12. Mai 2023 bis 12. Juni 2023


Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Amtliche Publikationen

Gemeindemitteilungen vom 30. Mai 2023

  • Informationsveranstaltung: Sanierung Sportplatz
  • Ersatzwahlen für zwei Mitglieder der Finanzkommission / Anmeldeverfahren
  • Neophytenentsorgung
  • Vandalismus
  • Kehrichtabfuhr Fronleichnam
  • Gemeindeverwaltung / Fronleichnam
  • Ortsmuseum Waltenschwil / Aktion «Altes Gewerbe»
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