Gemeindemitteilungen vom 30. Januar 2023
- Baubewilligungen
- Schulleitung
- Steuererklärung 2022
Bauherr und |
Einwohnergemeinde Waltenschwil, Banneggweg 1, |
Projektverfasser: |
Scheidegger + Partner AG, Pilatusstrasse 28, 5630 Muri |
Bauobjekt: | Sanierung Schulhausstrasse, Gotthard-, Banneggweg |
Bauplatz: | Schulhausstrasse, Gotthard-, Banneggweg |
Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. | |
Auflagefrist: | 20. Januar bis 20. Februar 2023 |
Bauherr: | Stockwerkeigentümergemeinschaft Grossacher 1-7, Dottikerstrasse 7, 5611 Anglikon |
Bauvorhaben: | Umnutzung Kiesstreifen in Autoabstellplätze |
Bauplatz: | Parzelle Nr. 1287, Im Grossacher 1-7 |
Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf | |
Auflagefrist: | 20. Januar bis 20. Februar 2023 |
Gegen diese Baugesuche können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.