Gemeindemitteilungen vom 16. Mai 2022
- Baubewilligungen
- Gemeindeverwaltung/Bauamt
- Kehrichtabfuhr
- Sanierung Heumoosweg/Büelisackerstrasse
- Teiländerung Kulturlandpläne Deponiezone «Höll» Boswil und Kallern
- Geschwindigkeitskontrollen
Bauherr, Grundeigentümer: |
Fuchs Sandra und Seiler Marcel, Hofmattstrasse 8, 5622 Waltenschwil |
Projektverfasser: | A. Müller + Partner Architekturbüro AG, Zugerstrasse 12, 5620 Bremgarten |
Bauobjekt: | Anbau an bestehendes Einfamilienhaus |
Bauplatz: | Parz. Nr. 146, Hofmattrasse 8 |
Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. | |
Auflagefrist: | 13. Mai bis 13. Juni 2022 |
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.