Gemeindemitteilungen vom 16. Mai 2022
- Baubewilligungen
- Gemeindeverwaltung/Bauamt
- Kehrichtabfuhr
- Sanierung Heumoosweg/Büelisackerstrasse
- Teiländerung Kulturlandpläne Deponiezone «Höll» Boswil und Kallern
- Geschwindigkeitskontrollen
Bauherr, Grundeigentümer, Projektverfasser: |
Steinmann Josef AG, Hagmattstrasse 2, 5622 Waltenschwil |
Bauobjekt: | Container Umkleideraum |
Bauplatz: | Parz. Nr. 829, Hagmattstrasse 2 |
Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. | |
Auflagefrist: | 06. Mai bis 07. Juni 2022 |
Bauherr, Grundeigentümer: |
Stockwerkeigentümergemeinschaft, Hofmattstrasse 25, 5622 Waltenschwil |
Projektverfasser: | REXhuser GmbH, Hochstrasse 3, 5607 Hägglingen |
Bauobjekt: | Ersatz Gasheizung durch Wärmepumpe Luft/Wasser |
Bauplatz: | Parz. Nr. 1213, Hofmattstrasse 25 |
Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. | |
Auflagefrist: | 06. Mai bis 07. Juni 2022 |
Gegen diese Baugesuche können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.