Gemeindemitteilungen vom 25. März 2024
- Baugesuch
- Feuern in Holzfeuerungen
- Frohe Ostern
- Gemeindeverwaltung
- Umbau und Sanierung Gemeindehaus Waltenschwil
- Ortsmuseum
1.1 Ausschreibende Stelle/Auftraggeberin
Einwohnergemeinde Waltenschwil
vertreten durch den Gemeinderat
Banneggweg 1
5622 Waltenschwil
Kontaktperson: Frank Koch, Gemeindeschreiber
Tel. 056 619 18 20 I Fax. 056 619 18 21
Mail: gemeindekanzlei@waltenschwil.ch
1.2 Projektname
Erneuerung Gemeindehaus Waltenschwil, 5622 Waltenschwil
1.3 Gegenstand und Umfang des Auftrages/Auftragsbezeichnung
Gesucht wird ein Architekturbüro für die Erneuerung des Gemeindehauses
Waltenschwil mit Erfahrung in der Sanierung mit Realisierung im öffentlichen
Submissionsverfahren.
Basis für die Offerterstellung ist das vorliegende Layout, welches den
Ausschreibungsunterlagen beiliegt.
Es wird nach dem Zuschlag ein Architekturvertrag mit 100 % Teilleistung nach SIA
102 (1002/2003) mit phasenweiser Auslösung unterzeichnet.
Der Vertragsabschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung und Bewilligung
durch die zuständige Behörde und der Genehmigung der erforderlichen Kredite
durch die Einwohnergemeinde-Versammlung im November 2022. Die Freigabe der
Teilphasen erfolgt Schritt für Schritt durch schriftliche Anzeige. Ein Anspruch auf
eine Leistungserbringung in allen Teilphasen besteht somit nicht.
Der Entwurf des Architekturvertrages wird allen Teilnehmenden der 2. Stufe zur
Verfügung gestellt.
1.4 Auftragsart
Architekturauftrag nach SIA 102, 100 % Teilleistung (SIA Phasen 3 Projektierung |
4 Ausschreibung | 5 Realisierung) mit phasenweiser Auslösung für die Erneuerung
des Gemeindehauses Waltenschwil.
1.5 Verfahrensart
Die Submission wird gemäss der interkantonalen Vereinbarung über das
öffentliche Beschaffungswesen als selektives Verfahren, nicht anonym, mit
Präqualifikation und anschliessende Planerwahl durchgeführt.
Die Vergabe ist gemäss WTO-Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen dem Staatsvertragsbereich unterstellt.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
1.6 Planerwahl im selektiven Verfahren
Die aufgrund der Präqualifikation als Teilnehmende eingeladenen maximal 5
Architekturbüros, welche die Eignungskriterien am besten erfüllen, werden in der
zweiten Phase zum Einreichen eines Angebotes zugelassen. Das Angebot besteht
aus objektbezogener Aufgabenstellung und einer Honorarofferte.
1.7 Eignungskriterien (Präqualifikation)
Gewichtung der Eignungskriterien für die 1. Stufe (Präqualifikation):
· Erfahrung in der Planung und Ausführung von öffentlichen Bauten als
Architekt mit 100 % TL | Gewichtung 40 %
(Qualität von zwei ausgeführten Referenzobjekten von öffentlichen Bauten
nach Submissionsdekret)
· Qualität eines ausgeführten Referenzobjektes mit Erneuerung und Erweiterung
als Architekt mit 100 % TL I Gewichtung 40 %
(Qualität eines Referenzobjektes mit vergleichbarer Aufgabenstellung und
Komplexität, Erneuerung/Architektur, usw.)
· Kompetenz / Leistungsfähigkeit des Teams/eingesetzte Personen |
Gewichtung 20 %
(Zusammensetzung Team/Ausbildung und Erfahrung Schlüsselpersonen)
1.8 Unterlagenabgabe für die 1. Stufe Präqualifikation (Geforderte Nachweise)
· Referenzen des Antragstellers über die Planung und Ausführung von 2
vergleichbaren realisierten Projekten (öffentliche Bauten mit Realisierung nach
Submissionsdekret) in den letzten 5 Jahren. Insbesondere Aussagen über
Leistungserbringung in der Funktion als Architekt.
· Referenz des Antragssteller mit vergleichbarer Aufgabenstellung und
Komplexität (Erneuerung von öffentlichen Verwaltungsgebäuden) mit
Kostennachweis (BKP 3-stellig) und Nennung einer Referenzperson mit
Kontaktdaten.
· Angaben über das Team gemäss Formular Selbstdeklaration. Nähere Angaben
über die für die Aufgabe vorgesehenen Personen (Ausbildung/Funktion, usw.)
· Unternehmensvorstellungen des Architekturbüros.
Bei den Referenzobjekten sind je zwei aussagekräftige Bilder und für das
Verständnis notwendige Grundrisse/Fassade/Schnitte einzufügen. Angaben über
das Projekt mit kurzem Projektbeschrieb, Zusammensetzung des Planerteams und
deren Leistungserbringung, Realisierungszeit und Fertigstellung, Angaben über die
Baukosten (BKP 1 bis 5), Angaben zur Bauherrschaft.
Die Angaben sind auf das Format A4 oder A3 mit max. 3 Seiten pro
Referenzobjekt zu beschränken. Die Unterlagen sind in Papierform 2-fach und in
elektronischer Form auf einem Datenträger einzureichen.
1.9 Präqualifikation
Die Teilnehmenden werden anhand der Eignungskriterien mittels
Präqualifikationsverfügung durch den Gemeinderat Waltenschwil bestimmt. Es
werden maximal 5 bestgeeignete Architekturbüros eingeladen.
Wenn mehrere Antragsteller als insgesamt gleichwertig beurteilt werden, behält
sich die Veranstalterin vor, Teilnehmende durch das Los zu bestimmen.
1.10 Unterlageneingabe 2. Stufe/Offerteingabe
Die Offerte gilt als vollständig, wenn folgende Dokumente vorliegen:
· Vollständig ausgefüllte Selbstdeklaration.
· Organigramm/Projektorganisation/Auftragsanalyse mit Angaben zum geplanten
Vorgehen/Terminprogramm ab Baukreditzustimmung.
· Kostenmatrix Honorar rechtsgültig unterzeichnet, falls notwendig mit weiteren
Unterlagen ergänzt.
· Ausgefüllter/ergänzter Architekturvertrag.
· Kommentar zum Layout und allfällige Vorschläge zur Optimierung.
Die Teilnehmenden erhalten die Möglichkeit, ihre Angebote dem
Beurteilungsgremium (Gemeinderat Waltenschwil) persönlich vorzustellen und
Fragen zu beantworten.
Jenes Team, welches das insgesamt überzeugendste Angebot eingereicht hat und
den Zuschlag erhält, wird beauftragt, seinen Vorschlag in Zusammenarbeit mit dem
Gemeinderat soweit weiterzubearbeiten, dass der Gemeindeversammlung vom
November 2022 ein Baukredit unterbreitet werden kann. Wenn die
Gemeindeversammlung diesen Kredit bewilligt, soll die Realisierung ohne Verzug
erfolgen.
Die Bestandesaufnahme und die Erarbeitung des Vorprojektes mit
Kostenvoranschlag zur Unterbreitung des Baukredites werden pauschal
gemäss Ziffer 3 und Honorarmatrix vergütet.
1.11 Zuschlagskriterien 2. Stufe Offerteingabe
Die Offerteingaben der Architekturbüros werden nach folgenden Kriterien und
Gewichtungen (Angaben in %) beurteilt:
· Honorarofferte | Gewichtung 40 %
· Auftragsanalyse/Organisation | Gewichtung 25 %
· Ablaufkoordination/Terminplanung | Gewichtung 25 %
· Beurteilung des Layouts und aufzeigen allfälliger
Optimierungspotentiale | Gewichtung 10 %
Über den Zuschlag entscheidet der Gemeinderat Waltenschwil
1.12 Zeitpunkt der Leistungserbringung
Abgabe Weisungsunterlagen für Kreditvorlage August 2022 |
Gemeindeversammlung November 2022 | Baueingabe Februar 2023 | Baubeginn
Sommer 2023 | Fertigstellung Frühjahr 2024.
Abschluss Architektur-Vertrag vorbehältlich der Zustimmung des Baukredites
durch die Einwohnergemeindeversammlung im November 2022.
1.13 Anschrift und Frist für das Einreichen der Unterlagen
Die Eingabeadresse für die Anträge auf Teilnahme und die Abgabe des Angebotes
lautet wie folgt:
Gemeinderat Waltenschwil
Banneggweg 1
5622 Waltenschwil
Die Eingaben sind in einem verschlossenen Couvert/Paket mit gut sichtbaren
folgenden Vermerk zu versehen.
Für die Eingabe des Teilnahmeantrages:
„Präqualifikation Erneuerung Gemeindehaus Waltenschwil“
Für die Angebotseingabe:
„Offerteingabe Gemeindehaus Waltenschwil “
Die Öffnungen der eingereichten Unterlagen sind nicht öffentlich. Es wird jeweils
ein Öffnungsprotokoll erstellt und den Teilnehmern zugestellt.
1.14 Eingabetermine:
Teilnahmeanträge (1. Stufe Präqualifikation) 18. Februar 2022
Angebotseingabe (2. Stufe Angebot Architekturleistung) 22. April 2022
Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Die Verantwortung für die
termingerechte Einreichung der Unterlagen liegt bei den Anbietenden. Eine
Fristverlängerung ist ausgeschlossen. Zu spät oder am falschen Ort eintreffende
Eingaben sowie solche mit unvollständigen Unterlagen oder unkorrekten Angaben
werden vom Verfahren ausgeschlossen.
1.15 Teilnahmeantrag/Unterlagenbezug
Unterlagenbezug ab 13. Januar 2022 bis 18. Februar 2022, bei der
ausschreibenden Stelle (siehe Ziffer 1.1).
Es werden keine Unterlagen in Papierform verschickt. An der Teilnahme
interessierte können das Programm für die Präqualifikation und die weiteren
Ausschreibungsunterlagen per Mail anfordern.
Einwohnergemeinde Waltenschwil
Kontaktperson: Frank Koch, Gemeindeschreiber
Tel. 056 619 18 20 / Fax. 056 619 18 21
Mail: gemeindekanzlei@waltenschwil.ch
1.16 Kosten für den Bezug der Unterlagen
Der Unterlagenbezug ist kostenlos.
1.17 Ecktermine
Ausschreibung Verfahren | 13. Januar 2022 |
Versand Präqualifikationsunterlagen | ab 13. Januar 2022 |
Einreichung Teilnahmeantrag | 18. Februar 2022 |
Beurteilung Eingaben/Versand Präqualifikationsverfügung | bis 1. März 2022 |
Beginn 2. Stufe Planerangebot | 14. März 2022 |
Fragestellung | 28. März 2022 |
Fragebeantwortung | 4. April 2022 |
Abgaben Planer-Angebot | 22. April 2022 |
Vorstellung der Eingabe durch Teilnehmer | 29. April 2022 |
Zuschlagserteilung | 6. Mai 2022 |
Abgabe Weisungsunterlagen /Vorprojekt mit Kosten | Mitte September 2022 |
Gemeindeversammlung | 23. November 2022 |
Bei positivem Entscheid/Kreditgenehmigung; | |
Baueingabe | Februar 2023 |
Baubeginn | Sommer 2023 |
Fertigstellung | Frühjahr 2024 |
1.18 Generelle Teilnahmebedingungen
Zum selektiven Verfahren werden maximal fünf bestgeeignete Architekturbüros
eingeladen, welche mittels Präqualifikationsunterlagen ihre fachliche und
organisatorische Eignung für die Bewältigung der Aufgabe Erneuerung
Gemeindehaus Waltenschwil nachgewiesen haben.
Die Teilnehmenden an der zweiten Stufe verpflichten sich, die geforderten
Unterlagen fristgerecht und komplett einzureichen und bestätigen dies mit der
Zustellung einer Teilnahmebestätigung innert 10 Tage nach Versand der
Präqualifikationsverfügung.
1.19 Entschädigung
Die Teilnahme am Präqualifikationsverfahren und die Ausarbeitung der Angebote
werden nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen bleiben im Besitz der
Veranstalterin.
1.20 Gültigkeit des Angebotes
18 Monate nach Eingabetermin des Angebots.
1.21 Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an
gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001
Aarau, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im
Doppel einzureichen. Sie hat einen Antrag, dessen Begründung mit Angabe der
Beweismittel sowie die Unterschrift der die Beschwerde führenden Person oder
ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Ausschreibung sowie
vorhandener Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich,
beizulegen.