Identitätskarte
Für eine neue Identitätskarte ist die persönliche Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle erforderlich. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Alte Identitätskarte
- Verlustanzeige bei Ausweisverlust, erhältlich bei jeder schweizerischen
Polizeistelle
- 1 Passfoto, siehe Fotomustertafel
Die Gebühren sind bei der Beantragung zu begleichen.
Innert maximal 10 Arbeitstagen wird der Ausweis mit eingeschriebener Post an die vereinbarte Adresse zugestellt.
Pass 10 und Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte)
Der Pass 10 und das Kombiangebot können nur noch beim Pass- und Patentamt beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie unter:
www.schweizerpass.ch und www.ag.ch
Provisorischer Pass
In dringenden Fällen kann bei der zuständigen ausstellenden Behörde (Passamt Aarau) ein provisorischer Pass beantragt werden. Dieser weist in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr auf, ist aber bei der Einreise in die Schweiz wieder abzugeben. Die Notpassstellen in den Flughäfen Zürich-Kloten, Genève-Cointrin, Basel-Mülhausen und Lugano-Agno können in einem begründeten Notfall einen provisorischen Pass ausstellen. Der Ausweis wird noch am selben Tag ausgestellt.
Einreisebestimmungen
Für Reisen in gewisse Staaten gelten spezielle Einreisebestimmungen. Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des Ziellandes (Botschaft/Konsulat).
Lieferfristen
Die Zustellung des Ausweises erfolgt innert maximal 10 Arbeitstagen ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde. Der Ausweis wird direkt von der Produktionsstelle mit eingeschriebener Post an die vereinbarte Adresse zugestellt.