Betreibungsamt

Betreibungsbegehren

Einleitung der Betreibung

Mit dem Einleitungsverfahren wird der Schuldner durch die Zustellung des Zahlungsbefehls letztmals aufgefordert, seine Schuld dem Gläubiger gegenüber zu begleichen, oder aber seinen Widerspruch gegen die Forderung durch Rechtsvorschlag geltend zu machen. Erhebt der Schuldner keinen Rechtsvorschlag gilt die Forderung als vollumfänglich anerkannt und der Gläubiger hat das Recht, falls der Schuldner nicht die gesamte Forderung bezahlt, nach frühestens 20 Tagen die eigentliche Zwangsvollstreckung zu verlangen. Erhebt der Schuldner Rechtsvorschlag, ist dieser gerichtlich zu beseitigen bevor in dieser Angelegenheit eine weitere Betreibungshandlung gegen den Schuldner möglich ist. Nachdem der Rechtsvorschlag rechtsgültig beseitigt ist und der Schuldner nicht bezahlt hat, kann auch in diesem Falle die Fortsetzung der Betreibung verlangt werden.

Das Betreibungsbegehren

Jede Betreibung beginnt mit einem Betreibungsbegehren eines Gläubigers oder dessen Vertreters. Die Person, die das Begehren stellt muss handlungsfähig sein. Das Begehren kann jederzeit schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) beim Betreibungsamt gestellt werden. Das für diesen Zweck bestehende Formular (Nr. 1) muss nicht unbedingt verwendet werden. Mit dem Betreibungsbegehren fordert der Gläubiger das Betreibungsamt auf, dem Schuldner einen Zahlungbefehl zuzustellen. Gemäss Art. 67 SchKG muss das Betreibungsbegehren mindestens enthalten:

  • Vollständige Adresse (Name, Wohnort) des Gläubigers und seines allfälligen Bevollmächtigten.
  • Vollständige und eindeutige Adresse des Schuldners und gegebenenfalls seines gesetzlichen Vertreters.
  • Genaue Forderungssumme in Schweizerfranken.
  • Zinssatz und Tag, ab welchem ein allfälliger Zins gefordert wird.
  • Forderungsurkunde und deren Datum, oder Grund der Forderung.


Betreibungsort
Betreibungsort ist das zuständige Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners.

Amtliche Publikationen

Gemeindemitteilungen vom 15. April 2024

  • Baubewilligungen
  • Umbau und Sanierung Gemeindehaus Waltenschwil
  • Papiersammlung
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