Einwohnerkontrolle

Herzlich willkommen in Waltenschwil

Wir freuen uns, Sie in Waltenschwil willkommen zu heissen.

Wer neu nach Waltenschwil zieht, muss sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Vergessen Sie nicht, sich vorgängig in Ihrer letzten Wohngemeinde abzumelden.

Nutzen Sie die Möglichkeit und melden Sie Ihren Zuzug schnell und einfach mit eUmzug .

Für Ihre Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

Schweizer Staatsangehörige

- Pass / Identitätskarte
- Heimatschein
- Familienbüchlein / -ausweis (bei Verheirateten mit Kindern)
- Geburtsurkunde / Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
- Scheidungsurteil
- Krankenkassennachweis
- Mietvertrag / Untermietvertrag


Ausländische Staatsangehörige EU/EFTA

- Pass / Personalausweis
- Ausländerausweis
- Geburtsschein / Abstammungsurkunde (mit Namen der Eltern)
- Familienbüchlein / Eheschein (bei Verheirateten mit Kindern)
- Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
- Scheidungsurteil
- Krankenkassennachweis
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag / Untermietvertrag
- Abmeldebestätigung (bei Zuzug aus dem Ausland)
- 1 Foto (bei Zuzug aus dem Ausland)




Ausländische Staatsangehörige Drittstaaten

- Pass
- Ausländerausweis
- Abmeldebescheinigung der letzten Schweizer Wohngemeinde
- Geburtsschein / Abstammungsurkunde (mit Namen der Eltern)
- Familienbüchlein / Eheschein (bei Verheirateten mit Kindern)
- Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
- Scheidungsurteil
- Krankenkassennachweis
- Arbeitsvertrag
- Zusicherung vom Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau (bei
  Zuzug aus dem Ausland)
- Mietvertrag

Amtliche Publikationen

Gemeindemitteilungen vom 29. April 2024

  • Baubewilligung
  • Leinenpflicht für Hunde auf den Wegen beidseitig entlang der Bünz
  • Umbau und Sanierung Gemeindehaus Waltenschwil
  • Feuerungskontrolle 2024
  • Ortsmuseum
  • Kehrichtabfuhr
  • Gemeindeverwaltung/Bauamt
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